Vorsitzende und Stellvertreter der Klassenelternschaften

Klassenelternvertreter: Vorsitzende und Stellvertreter

Zu Beginn des 1. und des 3. Schuljahres werden Elternvertreter für die einzelnen Klassen gewählt.

Es wird ein Vorsitzender und ein Stellvertreter gewählt. Die Wahlperiode beträgt zwei Schuljahre.

Die gewählten Vertreter laden zu Elternabenden ein und gehören auch dem Schulelternrat an. Die Klassenelternschaft berät über Fragen und Probleme innerhalb der Klasse und unterstützt die Schule bei der Durchführung schulischer Aufgaben.